Was Mieter und Eigentümer beachten müssen
Deko außerhalb der Wohnung ist nicht nur eine Frage des Geschmacks – sondern auch der geltenden Regeln. Die wichtigsten sollten Sie unbedingt kennen, bevor Sie sich ans Schmücken machen.
Berlin. (dpa-tmn) Blinkende Lichterketten, kletternde Nikoläuse und funkelnde Adventskränze: In ihrer Kreativität für die Weihnachtsdeko sind Mietern wie Eigentümern kaum Grenzen gesetzt. Innerhalb der eigenen vier Wände dürfen sie grundsätzlich auch nach Lust und Laune schmücken. Anders sieht es aber aus, wenn die Dekoration auf Fenster, Fassade, Balkon oder Treppenhaus übergreifen soll. Dann
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