Nach Kollision - Bleibt man auf Gutachterkosten sitzen?
Der Unfall? Unverschuldet. Die Gegenseite? Haftet voll. Das Gutachten will sie aber trotzdem nicht voll bezahlen. Und was jetzt? Klagen natürlich, denn ein Gericht entschied im Sinne des Unfallopfers.

Berlin. (dpa-tmn) Bleiben Unfallgeschädigte möglicherweise auf den Sachverständigenkosten für ein Gutachten sitzen, wenn die Verursacher diese zu hoch finden? Nein, hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 44 O 314/24 V). Zumindest nicht dann, wenn der Gesamtbetrag nicht offensichtlich überteuert war. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)



