Zerdrückt oder kaputt - Pfand kann's trotzdem geben
Wenn der Pfandautomat die Flaschen oder Dosen nicht annehmen will, liegt das oft am Zustand des Behälters. Doch auch wenn er beschädigt ist, kann man Pfand zurückbekommen.

Selbst beschädigte Dosen und Flaschen müssen Händler in vielen Fällen zurücknehmen – und Pfand auszahlen. Foto: Jens Büttner/dpa-tmn
Potsdam. (dpa-tmn) Verbeult, zusammengedrückt oder anderweitig beschädigt - der Pfandautomat kommt meist nicht mit solchen Dosen oder Flaschen klar. Doch gerade bei Einweg-Verpackungen wie Dosen ist nicht alle Hoffnung - und das Pfand-Geld - verloren.
"Wenn ein Händler Getränkedosen verkauft, muss er alle Getränkedosen zurücknehmen, unabhängig von Marke, Form oder Inhalt", erklärt



