Plus Solidaritätszuschlag

Ende des Soli-Streits - Finanzämter wehren Einsprüche ab

Ist der Solidaritätszuschlag mit dem Grundgesetz vereinbar? Ja, sagte bereits im März das Bundesverfassungsgericht. Nun ziehen die Finanzämter nach - und weisen entsprechende Einsprüche zurück.

01.10.2025 UPDATE: 01.10.2025 09:09 Uhr 58 Sekunden
Kein Grund mehr für Einsprüche: Rückerstattungen des Solidaritätszuschlags für Zeiträume bis 2019 wird es nicht geben. Foto: Sven Hoppe/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Mit einem Kapitel deutscher Steuerpolitik hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder von Anfang August endgültig aufgeräumt: den Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Die Finanzämter wehren Einsprüche gegen Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume bis 2019, die sich allein auf diese Argumentation stützen, nun konsequent