Plus So lassen sich Steuern sparen

Schenkung gegen Pflege

Wer Angehörige pflegt, kann sich dafür mit der Übertragung von Vermögenswerten entlohnen lassen - und so steuerlich profitieren. Bei der Schenkung unter Auflage sind aber gewisse Regeln zu beachten. 

24.09.2025 UPDATE: 24.09.2025 10:03 Uhr 48 Sekunden
Wird eine Schenkung von Vermögenswerten an eine Pflegeleistung gekoppelt, lassen sich Steuern sparen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Berlin. (dpa-tmn) Wer Eltern, Großeltern oder andere Pflegebedürftige zu Hause unterstützt, leistet wertvolle Arbeit - und kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich profitieren. Denn wenn sich zu pflegende Personen erkenntlich zeigen wollen, können sie Wertgegenstände unter Auflage verschenken - in dem Fall unter Pflegeauflage. Die Schenkung wird damit an die