Schenkung gegen Pflege
Wer Angehörige pflegt, kann sich dafür mit der Übertragung von Vermögenswerten entlohnen lassen - und so steuerlich profitieren. Bei der Schenkung unter Auflage sind aber gewisse Regeln zu beachten.

Wer Angehörige pflegt, kann sich dafür mit der Übertragung von Vermögenswerten entlohnen lassen - und so steuerlich profitieren. Bei der Schenkung unter Auflage sind aber gewisse Regeln zu beachten.
