Mobilfunkvertrag widerrufen - Darauf kommt es an
Von online abgeschlossenen Mobilfunkverträgen kann man binnen einer bestimmten Frist noch zurücktreten - man muss aber an die richtige Stelle schreiben. Und im Zweifel hartnäckig bleiben.

Doch umentschieden? Wer online einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb einer Frist widerrufen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Hannover. (dpa-tmn) Wer im Netz einen Mobilfunkvertrag abschließt, hat wie bei vielen Online-Verträgen ein Widerrufsrecht – das muss mindestens 14 Tage betragen. Für den Widerruf reicht ein formloses Schreiben aus, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. So kann man im Streitfall belegen, dass man den Vertrag fristgerecht



