Plus Nach Trennung

Zuweisung der Ehewohnung nur in Härtefällen

Platznot, Vorwürfe und zerrüttete Verhältnisse: Warum das Gericht die Zuweisung der Ehewohnung trotzdem ablehnt – und was das für getrennte Eltern bedeutet.

29.09.2025 UPDATE: 29.09.2025 09:04 Uhr 1 Minute

Für die Zuweisung der ehemaligen Ehewohnung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Frankfurt/Berlin. (dpa-tmn) In bestimmten Fällen kann die ehemalige Ehewohnung einem der beiden Ex-Partner zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden. Das passiert aber nur in wirklichen Härtefällen. Denn dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Auf einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az.: 6 UF 193/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des