Steuererklärungen ab Steuerjahr 2020
Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können regelmäßig selbst entscheiden, eine einzureichen. Lohnt es sich am Ende nicht, ist ein Rückzieher möglich.
Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann das trotzdem freiwillig tun. In so einem Fall spricht man von einer Antragsveranlagung. "Mit der freiwilligen Abgabe haben Steuerzahler die Möglichkeit, eine Steuererstattung zu erhalten", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Doch auch bei einer freiwilligen Abgabe müssen Steuerzahlerinnen
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