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Steuererklärungen ab Steuerjahr 2020

Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können regelmäßig selbst entscheiden, eine einzureichen. Lohnt es sich am Ende nicht, ist ein Rückzieher möglich.

23.10.2024 UPDATE: 23.10.2024 09:19 Uhr 57 Sekunden
Eine freiwillige Steuererklärung kann Erstattungen bringen: Bis zum 31. Dezember 2024 werden noch rückwirkend eingereichte Erklärungen ab dem Steuerjahr 2020 akzeptiert. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann das trotzdem freiwillig tun. In so einem Fall spricht man von einer Antragsveranlagung. "Mit der freiwilligen Abgabe haben Steuerzahler die Möglichkeit, eine Steuererstattung zu erhalten", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Doch auch bei einer freiwilligen Abgabe müssen Steuerzahlerinnen

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