Plus Internet-Vertrag

Anbieter dürfen keinen Router vorschreiben

Wer einen neuen Internet-Vertrag abschließt, bekommt die notwendige technische Ausrüstung meist mit angeboten. Annehmen müssen Kunden das Angebot aber nicht. Oft kommen sie anders günstiger dabei weg.

26.08.2025 UPDATE: 26.08.2025 12:50 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht dazu verpflichtet, einen Router oder Modem zu nutzen, das der jeweilige Anbieter vorschlägt. Foto: Sina Schuldt/dpa-tmn​

Mainz. (dpa-tmn) Neuen Internet-Vertrag abgeschlossen? Egal, ob es sich dabei um VDSL, Kabel oder Glasfaser handelt: Verbraucherinnen und Verbraucher können immer selbst entscheiden, was für ein Endgerät (Modem oder Router) sie dazu nutzen wollen und sich damit nach eigenem Belieben ausstatten. Sie sind keineswegs dazu verpflichtet, ein Gerät zu nutzen, das der jeweilige Anbieter vorschlägt