Haftet Kommune wegen schlechter Sicht durch private Hecke?
Grüne Stadt? Schön, auch für die Umwelt. Doch Gehölze können die Sicht im Straßenverkehr einschränken. Müssen Kommunen gegen eine Sichtbehinderung auf Privatgrund vorgehen? Ein Urteil gibt Aufschluss.

Hamm. (dpa-tmn) Bei klar erkennbaren Sichtbeschränkungen müssen Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig fahren - sonst haften sie nach Unfällen allein. Das geht aus seiner Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I-11 U 76/22), über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Denn eine Kommune sei nicht verpflichtet, gegen jede
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