Training statt Vaterwochenende
Auch wenn es Papa missfällt: Warum der Wille eines sportbegeisterten Teenagers beim Umgang mit dem Vater mehr zählt als starre Regeln, begründet ein Gericht.

Hamm/Berlin. (dpa-tmn) Zieht ein 14-Jähriger seine Sporttermine am Wochenende einem Besuch beim umgangsberechtigten Vater vor, muss der Vater das unter Umständen hinnehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 5 WF 119/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall verweigerte ein



