Plus Gericht

Keine Rückführung der Kinder in Gefahrengebiet

Zwei Kinder sollen gegen ihren Willen zurück in die Ukraine – doch das Gericht entscheidet anders. Wie Kriegsgefahr und Kinderwunsch die Richter überzeugen.

01.10.2025 UPDATE: 01.10.2025 09:09 Uhr 56 Sekunden
Urteil: Da die Ukraine momentan als Kriegsgebiet anzusehen sei, müssen Kinder nicht zurückgeführt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Eine Mutter ist mit den Kindern aus der Ukraine nach Deutschland eingereist und geblieben - allerdings gegen den Willen des Vaters. Das Oberlandesgericht München lehnte eine Rückführung zum Vater in die Ukraine ab. Auf diesen Fall (Az.: 12 UF 539/25 e) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Kurz vor der Einreise nach