Kommissaranwärterin entlassen
Auf einer Party Polizei spielen? Das geht laut einem Gerichtsbeschluss nicht, wenn man im echten Berufsleben bei der Polizei ausgebildet wird und auf einer Mottoparty Dienstkleidung trägt.

Düsseldorf/Stuttgart. (dpa-tmn) Eine gespielte Verhaftung in dienstlichen Kleidungsstücken auf einer privaten Feier hat eine Kommissaranwärterin den Job gekostet. Auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin (Az. 2 L 2837/25).
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