Plus Arbeitsunfall oder nicht?

Sturz auf dem Weg zur Tiefgarage

Auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind Beschäftigte in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Aber wo beginnt der Weg zur Arbeit? Das kann spitzfindig sein, zeigt ein Urteil.

18.09.2025 UPDATE: 18.09.2025 10:16 Uhr 48 Sekunden

Unfall im häuslichen Bereich: Ein Sturz im Treppenhaus der eigenen Tiefgarage zählt nicht als Arbeitsunfall. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Frankfurt/Main/Hamburg. (dpa-tmn) Ein Sturz auf dem Weg zum Auto in der heimischen Tiefgarage ist kein Arbeitsunfall. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg (Az. L 2 U 30/24) weist der Bund-Verlag hin. Demnach wurde der häusliche Bereich noch nicht verlassen.

Sturz im Treppenhaus zur Tiefgarage

Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer