Sturz auf dem Weg zur Tiefgarage
Auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind Beschäftigte in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Aber wo beginnt der Weg zur Arbeit? Das kann spitzfindig sein, zeigt ein Urteil.

Unfall im häuslichen Bereich: Ein Sturz im Treppenhaus der eigenen Tiefgarage zählt nicht als Arbeitsunfall. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn
Frankfurt/Main/Hamburg. (dpa-tmn) Ein Sturz auf dem Weg zum Auto in der heimischen Tiefgarage ist kein Arbeitsunfall. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg (Az. L 2 U 30/24) weist der Bund-Verlag hin. Demnach wurde der häusliche Bereich noch nicht verlassen.
Sturz im Treppenhaus zur Tiefgarage
Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer



