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OP verschwiegen - Keine Verbeamtung für Lehrerin

Bei der amtsärztlichen Untersuchung verschweigt eine Lehrerin eine Operation – und verliert damit die Chance auf eine Verbeamtung. Warum ein Gericht so entschieden hat.

23.09.2025 UPDATE: 23.09.2025 09:26 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Wer als Lehrerin verbeamtet werden will, sollte lieber nicht schummeln. Foto: Arne Dedert/dpa-tmn​

Gelsenkirchen. (dpa-tmn) Weil eine Lehrerin bei der amtsärztlichen Untersuchung eine Bauchraumverhärtung samt Operation verschwiegen hat, durfte ihre Verbeamtung abgelehnt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weist der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. (Az.: 1 K 5204/24)

Im konkreten Fall musste eine angestellte Lehrerin zur