Plus Arbeitsrecht

Den Minijob kündigen - Das müssen Sie beachten

Ob Kellnern, Kassieren oder als Kurier unterwegs: Wer seinen Minijob aufgeben will, muss ihn rechtzeitig kündigen. Wichtige Fristen und Bedingungen.

10.09.2025 UPDATE: 10.09.2025 09:34 Uhr 50 Sekunden

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt auch im Minijob. (zu dpa: «Den Minijob kündigen: Das müssen Sie beachten») Foto: Jens Kalaene/dpa-tmn​

Bochum. (dpa-tmn) Auch bei einem Minijob gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin. Gekündigt werden kann demnach entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats - wichtig ist, dass es mindestens 28 Kalendertage vorher passiert. 

Jeder Wochentag zählt

So wird gerechnet: