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Darf der Arbeitgeber Statusanzeigen kontrollieren?

Online, abwesend, offline: Die Statusanzeige beim Arbeitsprogramm kann dazu dienen, anderen zu zeigen, ob man gerade arbeitet. Doch darf der Arbeitgeber das auch zur Leistungsprüfung nutzen? 

22.09.2025 UPDATE: 22.09.2025 09:49 Uhr 47 Sekunden
Der Arbeitgeber darf meist den Online-Status checken. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Köln. (dpa-tmn) Ob bei Slack, Teams, Zoom oder anderen Kommunikationsplattformen: Oft wird angezeigt, wenn man online ist - oder auch nicht. Darf der Arbeitgeber den Online-Status zur Kontrolle der Arbeit nutzen?

"Generell darf der Arbeitgeber die Online-Statusanzeige kontrollieren", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn solange es sich nur um das Anschauen