Darf der Arbeitgeber Statusanzeigen kontrollieren?
Online, abwesend, offline: Die Statusanzeige beim Arbeitsprogramm kann dazu dienen, anderen zu zeigen, ob man gerade arbeitet. Doch darf der Arbeitgeber das auch zur Leistungsprüfung nutzen?

Köln. (dpa-tmn) Ob bei Slack, Teams, Zoom oder anderen Kommunikationsplattformen: Oft wird angezeigt, wenn man online ist - oder auch nicht. Darf der Arbeitgeber den Online-Status zur Kontrolle der Arbeit nutzen?
"Generell darf der Arbeitgeber die Online-Statusanzeige kontrollieren", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn solange es sich nur um das Anschauen



