Zugriff auf Handydaten auch bei Taschendiebstahl okay
Luxemburg (dpa) - Behörden sollten aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch bei Ermittlungen minderschwerer Verbrechen auf persönliche Handydaten zugreifen dürfen.
Luxemburg (dpa) - Behörden sollten aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch bei Ermittlungen minderschwerer Verbrechen auf persönliche Handydaten zugreifen dürfen.
Allerdings dürfe der Eingriff in das Privatleben der Betroffenen in diesen Fällen ebenfalls nicht besonders schwerwiegend sein, schrieb Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe in seinem
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