Plus Zankapfel Balkon

Wem gehört er, und wer zahlt bei Schäden?

Wenn der Putz von der Brüstung bröckelt oder die Fliesen kaputt sind, streiten sich Wohnungseigentümer-Gemeinschaften oft darum, wer den Schaden beheben und bezahlen muss.

16.07.2018 UPDATE: 16.07.2018 13:22 Uhr 2 Minuten, 37 Sekunden
Zählt der Balkon zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum? Die Antwort auf diese Frage kann zum Beispiel bei Instandsetzungen für Wohnungseigentümer einen großen finanziellen Unterschied machen. Foto: dpa​

Von Monika Hillemacher

Rosenheim. Nach den Fenstern sind die Balkone der größte Zankapfel in Eigentümergemeinschaften. Dabei sollte von Rechts wegen die Lage klar sein. "Alle tragenden Teile sind Gemeinschaftseigentum und damit Sache der WEG. Der Balkonraum an sich ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers", sagt Hausverwalter Martin Metzger aus Rosenheim und Vorstandsmitglied im

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