Plus Steuererklärung Anlage V

Was Privatvermieter wissen sollten

Viele Eigentümer verdienen mit der eigenen Immobilie Geld, indem sie vermieten. Das Finanzamt kassiert fast immer mit. Vermieter können viele Ausgaben für die Immobilie aber von der Steuer absetzen. Außerdem gibt es steuerliche Freigrenzen.

12.06.2019 UPDATE: 12.06.2019 08:57 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden
Private Vermieter müssen ihre Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung in das Formular Anlage V der Steuererklärung eintragen. Foto: dpa

Von Monika Hillemacher

Berlin (dpa) – Wer Einkünfte erzielt, zahlt Steuern. Oder muss zumindest eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für private Vermieter, unabhängig davon, ob sie Wohnungen vermieten oder dort regelmäßig Gäste unterbringen.

Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung werden in das Formular Anlage V der Steuererklärung eingetragen. Für jede

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