Plus Pflicht zum Führerschein-Umtausch

Wie mache ich das genau?

Wer einen vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerschein hat, muss das Dokument nach einem Staffelplan umtauschen.

18.01.2021 UPDATE: 18.01.2021 12:12 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Nur der «Lappen» muss gehen: Die Fahrerlaubnis bleibt erhalten - aber alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. Foto: Andrea Warnecke/dpa

München (dpa/tmn) - Alte Führerscheindokumente müssen gemäß einer EU-Richtlinie bis spätestens 19. Januar 2033 in ein einheitliches Dokument umgetauscht werden. Das passiert staffelweise. Für alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Führerschein aus Papier (grau, rosa oder DDR-Führerschein) haben, endet die Frist in der Regel am 19. Januar 2022, so der ADAC. Umzutauschen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+