Plus Finanzamt

Wechsel der Steuerklassen für 2018 noch bis 30. November möglich

Wer die Steuerklassen geschickt kombiniert, hat unter Umständen jeden Monat mehr Nettogehalt auf dem Konto

06.11.2018 UPDATE: 06.11.2018 13:54 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Steuereinnahmen
Foto: Daniel Reinhardt/Symbolbild
Berlin (dpa) - Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Für das laufende Jahr 2018 ist dies noch bis spätestens 30. November möglich. Mit einer geschickten Wahl der Steuerklasse steht zusammenveranlagten Paaren unter Umständen jeden Monat mehr Nettogehalt zur Verfügung. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

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