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Wenn es laut und dreckig wird

Bei Baulärm dürfen Betroffene die Miete mindern - Doch sie müssen auch einiges hinnehmen

05.04.2014 UPDATE: 05.04.2014 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Gibt es durch Bauarbeiten Beeinträchtigungen für Mieter, können diese die Miete mindern. Foto: dpa
Von Thorsten Wiese

Schon morgens um 7 Uhr rumort es im Treppenhaus. Ein Gerüst versperrt wochenlang den Blick aus dem Fenster. Und wo im Flur normalerweise die Kinderwagen stehen, lagern jetzt Baumaterialien. Wo gebaut wird, entstehen für Mieter oft erhebliche Beeinträchtigungen. Aber sie müssen sich Baulärm nicht klaglos gefallen lassen. Das gilt sogar, wenn er von Arbeiten außerhalb des

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