Sturz auf dem Arbeitsweg: Abgesichert oder nicht?
Unfallversicherung bietet nicht immer Schutz - Abgesichert ist nur der "unmittelbare" Weg
Ganz egal ob die Ursache einer Verletzung ein Treppensturz oder ein Unfall im Straßenverkehr ist - wenn sich der Vorfall auf dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz ereignet, ist ein Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Damit die Unfallversicherung die Kosten für eine Behandlung, Reha und gegebenenfalls eine Rente auch übernimmt, sollten Beschäftigte
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