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Schäden im Mehrparteienhaus - Wer zahlt?

Die Gemeinschaft oder der Wohnungsbesitzer? Wenn im Mehrparteienhaus etwas kaputtgeht, ist oft unklar, wer die Kosten trägt.

08.02.2014 UPDATE: 08.02.2014 05:01 Uhr 2 Minuten, 15 Sekunden
Balkone zählen bei Mehrparteienhäusern - bis auf den Belag - typischerweise zum Gemeinschaftseigentum. Foto: dpa
Von Thorsten Wiese

Jutta Berger hatte Glück im Unglück. Weihnachten 2012 entdeckte die 36-Jährige aus Krefeld neben der Balkontür ihrer Eigentumswohnung einen Wasserschaden. An der Wand bildeten sich riesige Feuchtigkeitsflecken. Erst nach vielen Wochen, in denen mehrere Handwerker und Gutachter sich die Klinke in die Hand gaben, war die Ursache festgestellt: Unter den Balkonfliesen wird der

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