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Mietverträge enden nicht mit dem Tod

Stirbt der Partner, können seine Angehörigen weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben.

25.03.2014 UPDATE: 25.03.2014 06:35 Uhr 21 Sekunden
Königswinter (dpa/tmn) - Mietverträge enden nicht mit dem Tod. Stirbt der Partner, können seine Angehörigen weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas hin. Sie treten automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein, wenn sie nicht widersprechen. Altschulden wie Mietrückstände übernehmen sie dann allerdings auch. Wer das vermeiden will, sollte
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