Fahrpreis-Erstattung bei Reiserücktritt

Bahn weitet wegen Chaos in Mainz Kulanzregeln aus - Welche Rechte Bahnreisende sonst noch haben

11.08.2013 UPDATE: 11.08.2013 22:13 Uhr 1 Minute
Durch Zugausfälle am Mainzer Hauptbahnhof kommt es vermehrt zu Verspätungen und Zugausfällen. Foto: dpa


tmn. Bahnreisende haben ab einer Verspätung von einer Stunde Anspruch auf Entschädigung. Sie erhalten dann ein Viertel des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab zwei Stunden sind es sogar 50 Prozent. Ist bereits bei Fahrtantritt klar, dass der Zug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof eintreffen wird, dürfen Bahnkunden von der Reise zurücktreten und bekommen den vollen Fahrpreis zurück. Allerdings gibt es keine Entschädigung, wenn die Bahn nicht an der Verspätung schuld ist - etwa bei Unwettern, Streiks oder Anschlägen auf Gleise.

Wer Geld zurück will, muss sich die Verspätung vom Zugbegleiter oder am Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen. Dort gibt es auch das dazu nötige Formular. Zusammen mit der Original-Fahrkarte muss es innerhalb eines Jahres im Reisezentrum oder beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main eingereicht werden. Wer am späten Abend wegen Zugausfällen oder Verspätungen an einem Bahnhof strandet, kann unter Umständen Übernachtungskosten oder bis zu 80 Euro für die Weiterfahrt mit dem Taxi einfordern.

Für die Probleme am Mainzer Hauptbahnhof gelten nach Angaben der Deutschen Bahn zusätzliche Kulanzregeln. Wenn Reisende von der Fahrt von oder nach Mainz zurücktreten wollen, weil ihr Zug dort nicht hält, werden ihnen Fahrkarten und Reservierungen erstattet. In den Reisezentren der Bahn oder bei den Mitarbeitern der DB Information können zuggebundene Fahrkarten für Züge von und nach Mainz, die dort nicht halten, für eine alternative Reiseverbindung gültig geschrieben werden. Reisende, die wegen verpasster Anschlüsse ihr Ziel mit über 60 Minuten Verspätung erreichen, haben Anspruch auf Entschädigung.