tmn. Bald ist es wieder soweit: ab heute bis Mittwoch dürfen Böller und Feuerwerk verkauft werden. Die angebotenen Waren müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer
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