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Bei Böllern auf Zulassung achten

Kennzeichnung BAM-PI oder PII

29.12.2014 UPDATE: 29.12.2014 05:00 Uhr 46 Sekunden
Nur geprüfte Feuerwerkskörper gelten als sicher. Darauf muss man beim Kauf achten. Foto: dpa
tmn. Bald ist es wieder soweit: ab heute bis Mittwoch dürfen Böller und Feuerwerk verkauft werden. Die angebotenen Waren müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer
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