Schlechte Ferienhaus-Ausstattung rechtfertigt keine Kündigung
Münster (dpa/tmn) - Die mangelhafte Ausstattung und schlechte Lage eines Ferienhauses rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung des Reisevertrages.
In dem Fall hatte der Kläger über den Jahreswechsel ein Ferienhaus in
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