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Schlechte Ferienhaus-Ausstattung rechtfertigt keine Kündigung

Münster (dpa/tmn) - Die mangelhafte Ausstattung und schlechte Lage eines Ferienhauses rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung des Reisevertrages.

18.11.2014 UPDATE: 18.11.2014 12:02 Uhr 43 Sekunden
Foto: dpa
Münster (dpa/tmn) - Die mangelhafte Ausstattung und schlechte Lage eines Ferienhauses rechtfertigt nicht automatisch eine Kündigung des Reisevertrages. Das hat das Amtsgericht Münster entschieden (Az.: 28 C 2302/10). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

In dem Fall hatte der Kläger über den Jahreswechsel ein Ferienhaus in

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