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Reisemängel nur an der Rezeption gemeldet: Kein Schadenersatz

München (dpa/tmn) - Melden Urlauber Mängel im Hotel nur an der Rezeption, können sie vom Veranstalter keinen Schadenersatz erwarten.

30.10.2013 UPDATE: 30.10.2013 10:01 Uhr 38 Sekunden
Foto: dpa
München (dpa/tmn) - Melden Urlauber Mängel im Hotel nur an der Rezeption, können sie vom Veranstalter keinen Schadenersatz erwarten. Beschweren müssten sie sich sofort beim Reiseveranstalter oder bei einem Stellvertreter von ihm wie dem Reiseleiter. Das entschied das Amtsgericht in München (Az.: 264 C 25862/11). Sprechen sie zunächst nur den Rezeptionisten an und erst Tage später den Reiseleiter,
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