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Fluggäste haben bei Streik Anspruch auf Ersatzbeförderung

Die Piloten der Lufthansa wollen von Mittwoch bis Freitag streiken. Wenn deshalb Flüge ausfallen oder sich massiv verspäten, sind Fluggäste jedoch nicht ohne Rechte.

01.04.2014 UPDATE: 01.04.2014 13:10 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Foto: dpa
Hannover (dpa/tmn) - Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ab Mittwoch (2. April), 00.00 Uhr, bis Freitag (4. April) um 23.59 Uhr wollen die Piloten von
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