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Bei Sturm gibt’s nichts zurück

Ab 7. Juni zahlt die Deutsche Bahn in einigen Fällen keine Erstattungen mehr. Was sich ändert und was beim Alten bleibt.

03.06.2023 UPDATE: 03.06.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 41 Sekunden
Foto: dpa

Eine Übersicht von Hans-Werner Rodrian

Nach den europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechten können Zugreisende bei Ausfällen und Verspätungen von der Bahn eine Erstattung verlangen. Ab dem 7. Juni gilt aber eine neue "Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" mit eingeschränkten Rechten. Ab diesem Stichtag müssen Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung

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