Plus Vögel vor dem Fenster

Mieter können keine Baumfällung verlangen

Anspruch nur in Folge von baulichen Gegebenheiten

26.05.2020 UPDATE: 26.05.2020 13:55 Uhr 47 Sekunden
Was einer liebt, stört den anderen. Vorgehen gegen den Vogellärm muss der Vermieter aber nur in wenigen Fällen. Foto: dpa

Berlin (dpa) - Mieter müssen mit Vogelschwärmen in ihrer Nachbarschaft leben. Die Belästigung durch Lärm und Kot von Vögeln sei als großstadttypisch hinzunehmen, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 8/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.

Wenn sich in der Umgebung eines Hauses also vermehrt Tauben oder Krähen einfinden, kann ein Mieter nicht ohne weiteres

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