Plus Wohnungseigentümer

Regeln für das Miteinander

Die Gemeinschaftsordnung für Eigentümer

20.08.2018 UPDATE: 20.08.2018 13:36 Uhr 2 Minuten, 34 Sekunden
In der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird auch geregelt, in welchem Umfang sich ein Eigentümer an Instandhaltungskosten für die Fassade beteiligen muss. Foto: Andrea Warnecke/dpa​
Bonn/Berlin (dpa) - Eigentlich müsste die Fassade am Haus erneuert, das Dach ausgebessert und der Teich im Garten von Grund auf gereinigt werden. Das alles kostet Geld. Doch wer kommt in einem Haus mit mehreren Wohnungseigentümern mit welchem Anteil für die Kosten auf?

Aufschluss gibt die Gemeinschaftsordnung. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Miteigentümer. "Wer eine Eigentumswohnung

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+