Plus Verursacherprinzip

Wasserschäden in der Wohnung - Wer für was aufkommen muss

Bei Wasserschäden gilt generell das Verursacherprinzip - das heißt: Zahlen muss derjenige, auf den der Schaden zurückgeht. In bestimmten Fällen kann es aber passieren, dass der Verursacher auf seinen Kosten sitzenbleibt.

02.07.2018 UPDATE: 02.07.2018 11:09 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden
Läuft die Waschmaschine aus, ist das in der Regel ein Fall für den Versicherer. Doch zahlt die Hausratversicherung auch für Schäden beim Nachbarn? Foto: dpa​

Von Sabine Meuter

Berlin (dpa) - Es tropft von der Zimmerdecke, und auf dem Boden breitet sich eine Wasserlache aus. Alles nass und durchweicht - das ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein Alptraum. Die Ursachen eines solchen Schadens können vielfältig sein. Ein Rohrbruch etwa oder eine ausgelaufene Waschmaschine. Gut, wenn Betroffene wenigstens die richtigen Versicherungen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+