Wasserschäden in der Wohnung - Wer für was aufkommen muss
Bei Wasserschäden gilt generell das Verursacherprinzip - das heißt: Zahlen muss derjenige, auf den der Schaden zurückgeht. In bestimmten Fällen kann es aber passieren, dass der Verursacher auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Von Sabine Meuter
Berlin (dpa) - Es tropft von der Zimmerdecke, und auf dem Boden breitet sich eine Wasserlache aus. Alles nass und durchweicht - das ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein Alptraum. Die Ursachen eines solchen Schadens können vielfältig sein. Ein Rohrbruch etwa oder eine ausgelaufene Waschmaschine. Gut, wenn Betroffene wenigstens die richtigen Versicherungen
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