Gute Wohngebäude-Versicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit
Wann sich der Neuabschluss eines Vertrages lohnen kann
Berlin. (dpa) Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Jeder Immobilienbesitzer braucht sie nach Angaben der Stiftung Warentest. Versicherte sollten jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung
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