Plus Auch bei ungemütlichem Wetter

Schnee schippen und Wege räumen - Wann Mieter dazu verpflichtet sind

Mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag übernehmen Mieter auch Pflichten. Zum Beispiel den Winterdienst - diesen können Vermieter nämlich an ihre Mieter übertragen. Diese sollten der Pflicht dann auch nachkommen.

04.12.2017 UPDATE: 04.12.2017 09:58 Uhr 2 Minuten, 25 Sekunden
Den Weg frei machen: Selbst wenn der Eigentümer das Schneeschippen an Mieter überträgt, muss er kontrollieren, ob der Bürgersteig vor dem Haus verkehrssicher ist. Foto: dpa​

Von Viktor Mülleneisen

Berlin (dpa) - Auch wenn das Wetter ungemütlich ist - bei Eis und Schnee besteht für Vermieter und Eigentümer grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht. Diese Aufgabe können sie allerdings prinzipiell auf ihre Mieter übertragen. Häufig machen Vermieter das aber nicht nur, um Arbeit abzugeben. "Das wird eigentlich gemacht, um Mietern

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