Plus BGH-Urteil

Mieter kann Einzimmerwohnung untervermieten

Wer seine Mehrzimmerwohnung bei Auslandsaufenthalten nicht aufgeben will, kann Teile untervermieten. Bei Einraumwohnungen kann das kein ganzes Zimmer sein.

14.09.2023 UPDATE: 14.09.2023 15:25 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Mieter von Einzimmerwohnungen haben laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs unter Umständen das Recht zur teilweisen Untervermietung. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Hat eine Wohnung mehrere Zimmer, haben deren Mieter nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch darauf, diese teilweise unterzuvermieten, etwa wenn sie für eine bestimmte Zeit im Ausland arbeiten. Ein aktuelles Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 109/22) zeigt nun: Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können diesen Anspruch geltend machen - wenn sie

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