Mieter kann Einzimmerwohnung untervermieten
Wer seine Mehrzimmerwohnung bei Auslandsaufenthalten nicht aufgeben will, kann Teile untervermieten. Bei Einraumwohnungen kann das kein ganzes Zimmer sein.

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Hat eine Wohnung mehrere Zimmer, haben deren Mieter nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch darauf, diese teilweise unterzuvermieten, etwa wenn sie für eine bestimmte Zeit im Ausland arbeiten. Ein aktuelles Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 109/22) zeigt nun: Auch Mieter einer Einzimmerwohnung können diesen Anspruch geltend machen - wenn sie
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+