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Zusatzleistung beim Frauenarzt: Worauf Patientinnen achten sollten

Ultraschalluntersuchung, Krebsvorsorge, Test auf sexuell übertragbare Krankheiten – über Zusatzleistungen beim Gynäkologen, die "IGeL", müssen Patientinnen selbst entscheiden.

01.04.2015 UPDATE: 01.04.2015 12:41 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Einige Untersuchungen beim Gynäkologen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und abwägen, ob sie die Leistungen möchten. Foto: Monique Wüstenhagen

Berlin (dpa/tmn) – In der Praxis beim Gynäkologen angekommen, gibt es für Patientinnen oft gleich eine Liste von möglichen kostenpflichtigen Extras. Einige Untersuchungen etwa zur Krebsfrüherkennung oder Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und

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