Zusatzleistung beim Frauenarzt: Worauf Patientinnen achten sollten
Ultraschalluntersuchung, Krebsvorsorge, Test auf sexuell übertragbare Krankheiten – über Zusatzleistungen beim Gynäkologen, die "IGeL", müssen Patientinnen selbst entscheiden.
Berlin (dpa/tmn) – In der Praxis beim Gynäkologen angekommen, gibt es für Patientinnen oft gleich eine Liste von möglichen kostenpflichtigen Extras. Einige Untersuchungen etwa zur Krebsfrüherkennung oder Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und
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