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EU-Gericht stärkt in Embryonen-Streit Biotechnologieunternehmen

Auf biotechnologischen Erfindungen ruhen die Hoffnungen Tausender schwer kranker Menschen. Jetzt stärkt der Europäische Gerichtshof einem Unternehmen der Branche den Rücken.

18.12.2014 UPDATE: 18.12.2014 13:48 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden
Menschliche Eizellen werden am 09.02.2009 in einem Labor in Dresden von einem Biologen zu Demonstrationszwecken unter einem Mikroskop betrachtet. Unbefruchtete Eizellen, die sich nicht zu einem Menschen entwickeln können, sind nach EU-Recht nicht als menschliche Embryonen anzusehen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa
Luxemburg. (dpa) Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson spezialisiertes Unternehmen kann damit
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