Plus Kindergeld für Volljährige

Was als Ausbildung zählt

Die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 7/2019) gibt eine Übersicht

19.06.2019 UPDATE: 19.06.2019 11:49 Uhr 46 Sekunden
Kindergeld kann auch für volljährige Kinder gezahlt werden, wenn diese etwa einen Freiwilligendienst oder ein Praktikum absolvieren. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

Berlin (dpa) - Eltern können auch für volljährige Kinder Kindergeld bekommen. Die Voraussetzung: Die Kinder befinden sich in einer Ausbildung. Dann läuft die Zahlung auf Antrag bis zum 25. Geburtstag weiter. Als begünstigte Bildungsmaßnahme gelten dabei nicht nur Studium und Lehre. Die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 7/2019) gibt eine Übersicht: 

Praktikum: Erste

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