Minus statt Plus
Auch Schulden des Verstorbenen gehen auf die Hinterbliebenen über und müssen dann von ihnen getilgt werden
Würselen (dpa) Wenn es ums Erben geht, denken die meisten, dass der Verstorbene den Hinterbliebenen etwas vermacht - Immobilien etwa, Schmuck, Antiquitäten oder zumindest Bargeld. Aber es kann auch anders kommen. Mitunter ist der Nachlass hochverschuldet. Wer dann das Erbe antritt, haftet dafür, gegebenenfalls mit seinem gesamten Privatvermögen. Schon allein die Vorstellung kann einen
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