Wie sich Partner seit 2023 vertreten dürfen
Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Doch was hat es damit eigentlich auf sich?

Düsseldorf/Berlin (dpan) - Ob Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt: Wenn Kranke einer medizinischen Behandlung nicht mehr selbst zustimmen können, konnte das bislang auch nicht der Ehe- oder Lebenspartner für sie tun - es sei denn, es lag hierfür eine schriftliche Vollmacht vor. Seit dem 1. Januar ist das anders.
Nunmehr gilt bei gesundheitlichen Fragen automatisch ein sogenanntes Not-
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