Plus Probearbeiten

Darf ein Arbeitgeber Bewerber zum Probearbeiten verpflichten?

Wenn ein Arbeitsleistung erbracht wird, muss derjenige dafür auch Geld bekommen

04.02.2019 UPDATE: 04.02.2019 14:00 Uhr 47 Sekunden
In der Regel sei eine Vereinbarung zum Probearbeiten zwar rechtens, allerdings nur, wenn der Bewerber auch entlohnt wird.Foto: dpa
Gütersloh (dpa/tmn) - Die Bewerbung war erfolgreich, doch noch ist der Job nicht in der Tasche. "Gerne möchten wir Sie zu einem Tag Probearbeiten einladen", heißt es in der E-Mail des Wunsch-Arbeitgebers. Für den Bewerber bedeutet das: Einen Tag seine Fähigkeiten unter Beweis stellen und sich dem Arbeitgeber von der besten Seite zeigen. Darf der Arbeitgeber das von einem Bewerber verlangen?"Das
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