Plus Job neben dem Job

Hauptarbeitgeber immer informieren

Verbietet der Arbeitgeber den Nebenjob, sollten sich Beschäftigte auch daran halten

29.08.2017 UPDATE: 29.08.2017 14:15 Uhr 56 Sekunden
Berlin (dpa/tmn) - Wer neben seiner regulären Arbeit einen Minijob ausüben will, sollte vorher immer mit dem Hauptarbeitgeber sprechen. In der Regel steht im Arbeitsvertrag, ob und wie Arbeitnehmer den Chef über Nebentätigkeiten informieren müssen und ob sie dafür eine Genehmigung brauchen. Selbst wenn sie keine benötigen, sollten sie besser auf Nummer sicher gehen, erklärt Alexander Bredereck,
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