Plus

Minijobber müssen Änderungen durch Mindestlohn beachten

Ein Minijob ergibt sich einerseits aus einer geringen Bezahlung, das monatliche Arbeitsentgelt darf regelmäßig 450 Euro nicht übersteigen.

27.01.2015 UPDATE: 27.01.2015 11:34 Uhr 35 Sekunden

Foto: dpa

Berlin (dpa) - Minijobber müssen ihr monatliches Einkommen im Auge behalten: Durch Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde kann der monatliche Verdienst nun über 450 Euro im Monat liegen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Damit würden Abgaben an Steuer und Sozialversicherung anfallen oder steigen. Minijobber sind weitgehend abgabefrei.

Übersteigt der

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+