Plus Was Azubis wissen müssen

Richtig versichern und bei Krankheit gleich melden

Überstunden müssen mit Freizeit ausgeglichen werden

31.07.2017 UPDATE: 01.08.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden

Die Dauer der Probezeit für Azubis ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. Foto: dpa

Berlin. (AFP) Die Schulzeit ist vorbei und die arbeitsfreie Sommerpause für viele Jugendliche auch schon, denn sie beginnen in diesen Wochen mit ihrer Berufsausbildung. Der Wechsel von der Schulbank in die Lehre wirft viele Fragen auf.

> Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Der Vertrag muss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar,

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+