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Urteil sieht Fettleibigkeit als Behinderung im Beruf in der EU

Wer sehr viel wiegt, kann im Job eingeschränkt sein. Ein Urteil spricht Betroffenen nun besonderen Schutz zu.

18.12.2014 UPDATE: 18.12.2014 13:51 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Das undatierte Foto zeigt den Dänen Carsten Kaltoft. Foto: Niels Aage Skovbo dpa
Luxemburg (dpa) Starkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Dann greife auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor
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