Plus Nebenberuf selbstständig

Job neben dem Job

Was es dabei zu beachten gilt

11.06.2017 UPDATE: 22.07.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden

Wer neben seinem Hauptjob selbstständig arbeitet, muss das dem Finanzamt melden. Denn für die zusätzlichen Einkünfte wird Umsatzsteuer fällig. Foto: dpa

Von Sabine Meuter

Jede Existenzgründung birgt das Risiko des Scheiterns. Manche fahren daher zunächst zweigleisig: Hauptberuflich sind sie weiter fest angestellt, damit zuverlässig Geld für den Lebensunterhalt aufs Konto fließt. Nebenberuflich arbeiten sie selbstständig und testen so, ob sich die Geschäftsidee auch trägt. Doch einfach loslegen können Teilzeitselbstständige

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+