Plus

Mitarbeiter können zur Weiterbildung verpflichtet sein

 Das ist zum Beispiel bei Fachärzten und Fachanwälten der Fall.

28.03.2017 UPDATE: 28.03.2017 13:40 Uhr 35 Sekunden

Foto: dpa

Berlin (dpa/tmn) - Mitarbeiter sind nicht immer davon begeistert, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet. Unter Umständen können sie aber dazu verpflichtet sein, daran teilzunehmen, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Das gilt zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber eine neue Produktlinie einführt - und Mitarbeiter dafür geschult werden müssen. Gibt es seitens

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+